Die Datenautobahn für das Gesundheitswesen

Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens (Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, KV‘en, Krankenkassen, u.w.) im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem Praxis- und/oder elektronischen Heilberufsausweis Zugang erhalten.

Häufig gestellte Fragen - FAQ's




Die Datenautobahn für das Gesundheitswesen

Die Telematikinfrastruktur (TI) soll alle Beteiligten im Gesundheitswesen wie Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen miteinander vernetzen. Die Online-Kommunikation der einzelnen Akteure soll nur noch über die TI laufen.

Ein wesentliches Ziel ist es, dass medizinische Informationen, die für die Behandlung der Patienten benötigt werden, schneller und einfacher verfügbar sind. Oberste Priorität hat dabei die Datensicherheit.




Der Datenabgleich auf der elektronischen Gesundheitskarte

Beim Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) geht es darum, die Versichertenstammdaten der gesetzlich Krankenversicherten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert sind, aktuell zu halten.

Das sind persönliche Daten und Angaben zur Krankenversicherung. Bisher können diese Informationen in der Praxis nur eingelesen, aber nicht aktualisiert werden. Auch können Vertragsärzte und -psychotherapeuten derzeit nicht elektronisch prüfen, ob die eGK gültig ist.




Im Vorfeld haben wir für Sie, zusammen mit unserem Partner, ein Gesamtpaket mit allen Komponenten zusammengestellt. Unser Ziel war es, den Aufwand für Sie möglichst gering, überschaubar und kostengünstig zu gestalten.

Ihr Weg in die Telematikinfrastruktur

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Wir stehen Ihnen für alle Fragen von der Vorbereitung über Installation bis hin zu möglichen Problemen nach Inbetriebnahme jederzeit zur Verfügung.




Vertragsärzte sind gesetzlich zur Teilnahme an der TI verpflichtet. Schließen Sie Ihre Praxis nicht bis zum 31.12.2018 an die TI an, wird Ihnen laut Gesetz das Honorar pauschal um 1% gekürzt, bis Sie Ihre Praxis an die TI angeschlossen haben und den Versichertenstammdatenabgleich durchführen.

Sollten Sie Ihren kassenärztlichen Sitz in Kürze aufgeben, müssen Sie Ihre Praxis für den Fall, dass Sie nach dem 01.01.2019 noch tätig sind, ebenfalls an die TI anschließen.




Konnektor

Der Zugang zur TI erfolgt über einen Konnektor. Er ähnelt einem DSL-Router, arbeitet allerdings auf einem deutlich höheren Sicherheitsniveau. Er stellt ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) zur TI her, das eine Kommunikation unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien völlig abgeschirmt vom Internet ermöglicht. Der Konnektor ist mit den stationären Kartenterminals der Praxis sowie dem PVS per Netzwerk verbunden. Er enthält auch das notwendige Modul für das Versichertenstammdatenmanagement.

Stationäres Kartenterminal

Die neuen E-Health-Kartenterminals sind notwendig, um Online-Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte nutzen zu können; zunächst das VSDM. Über die Geräte erfolgt auch die Anmeldung der Praxis an der TI: Dazu wird der neue Praxisausweis (SMC-B) – eine Chipkarte, die die Praxis für die Teilnahme an der TI authentifiziert – in das Kartenterminal eingesteckt. Der elektronische Heilberufeausweis kann ebenfalls über die Terminals eingelesen werden. Die Geräte müssen von der gematik zugelassen sein. Die seit 2011 im Rahmen des Basis-Rollouts angeschafften Kartenterminals können – nach heutigem Stand – nicht per Softwareupdate auf ein eHealth-Kartenterminal aufgerüstet werden und müssen daher ersetzt werden.

Mobiles Kartenterminal

Ärzte, die Haus- und Pflegeheimbesuche durchführen, die meisten Anästhesisten sowie Praxen mit ausgelagerten Praxisstätten erhalten auch ein mobiles Kartenterminal. Diese Geräte arbeiten im Offline-Betrieb: Eine Aktualisierung der Versichertenstammdaten ist damit nicht möglich, dies erfolgt ausschließlich am Hauptstandort der Praxis (vgl. Anlage 4a Bundesmantelvertrag-Ärzte). Für den Betrieb eines mobilen Kartenterminals wird ein weiterer Praxisausweis oder ein eHBA zur Identifikation benötigt.

Praxisausweis (SMC-B)

Den Praxisausweis benötigen Praxen zur Registrierung als medizinische Einrichtung, damit der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen kann. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Security Module Card Typ B-Karte (SMC-B). Die Karte wird bei der Installation der TI-Technik in eins der Kartenterminals gesteckt und über eine PIN freigeschaltet. Eine erneute Eingabe der PIN ist erforderlich, wenn das Gerät neu eingeschaltet wird. Nur so kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.

VPN-Zugangsdienst

Für den Zugang zur TI benötigen Praxen einen speziellen VPN-Zugangsdienst – ähnlich einem Internetprovider, der den Zugang zum Internet bereitstellt. Auch diese Dienste müssen sich von der gematik zertifizieren lassen. Praxisgemeinschaften können einen gemeinsamen VPN-Zugangsdienst nutzen.

Optional: elektronischer Heilberufeausweis (eHBA)

Der eHBA ist für den Zugang zur TI keine Pflicht, wohl aber für bestimmte kommende Anwendungen der TI wie das Notfalldatenmanagement. Bereits jetzt wird der Ausweis für die qualifizierte elektronische Signatur benötigt, zum Beispiel für den eArztbrief, für Laborüberweisungen oder Anforderungen von Telekonsilen. Der eHBA kann bei der jeweiligen Landesärztekammer beziehungsweise Psychotherapeutenkammer beantragt werden.




Ja, PROFIMED® ist seit dem 20.02.2018 von der gematik zertifiziert und damit für die TI zugelassen (gematik).




Ja, der Internetzugang ist eine Grundvoraussetzung für die TI. Praxen, die bisher noch keinen Internetanschluss haben, sollten dies möglichst bald nachholen. Ansprechpartner dafür sind die Internetprovider (Telekom, Vodafone, u.w.). Wir empfehlen einen DSL-Anschluss mit mindestens 6 Mbit/s. Sie können natürlich auch UMTS, LTE, VDSL, Kabel und Glasfaser nutzen.




Ja, dieses Modul wird für das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) in PROFIMED® benötigt.




Über den Konnektor ist das Sichere Netz der KVen (SNK) angeschlossen. So können zukünftig eine Reihe von SNK-Anwendungen über den Konnektor erreicht werden. Fragen Sie bei Ihrem KV-SafeNet-Anbieter nach, ob die von Ihnen genutzten Anwendungen schon heute über die TI erreichbar sind.




Einen Praxisausweis können Sie über die Bundesdruckerei beantragen. (Antrag/Bestellung Praxisausweis)

Der Praxisausweis sollte rechtzeitig, mindestens vier Wochen vor dem geplanten Installationstermin beantragt werden. Voraussetzung für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist ein freigeschalteter Praxisausweis.




Nein, aus sicherheitstechnischen Gründen müssen alle TI-Komponenten in der Praxis per Kabel verbunden sein. W-LAN ist für die TI-Komponenten ( Konnektor und Kartenterminal ) nicht zulässig.




Unser Termin zum Beginn der Installation der Telematikinfrastruktur ist abhängig vom herstellerseitigen Liefertermin des Konnektors. Wir rechnen mit einer Verfügbarkeit ab dem dritten Quartal (Q3/2018).




Die Wartezeit beim Einlesen der eGK sind vergleichbar mit der, die heute durch das Einlesen entsteht. Das Einlesen der Versichertendaten ohne Online-Aktualisierung dauert nicht länger als bisher. Bei Online-Aktualisierung der Versichertendaten benötigt es jedoch mehr Zeit als bisher (max. 10 - 20 Sekunden).




Ärzte und Psychotherapeuten müssen nicht selbst für die Anbindung ihrer Praxen an die TI aufkommen. Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für die Erstausstattung der Praxen und den laufenden Betrieb in voller Höhe zu übernehmen. (KBV Übersicht TI Finanzierung)




Die Pauschalen gibt es über die jeweilige KV, entweder automatisch mit der Abrechnung, oder man stellt einen Antrag, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Ausschlaggebend für Ihren Erstattungsanspruch ist nicht das Bestell- oder Lieferdatum der Komponenten, sondern die Durchführung des ersten Abgleichs der Versichertenstammdaten mit der TI.




Haben Sie noch Fragen rufen Sie Ihren Vertriebspartner oder uns einfach an oder schreiben eine E-Mail an das PROFIMED Team

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